AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Vermietbetrieb in der Pension Biber & Bike


§ 1.)

a.) Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach mündlicher oder schriftlicher Bestellung eines Zimmers durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast schriftlich (z.B. Email) erfolgt ist.

b.) Sollte kurzfristig die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung des Zimmers als Auftragsbestätigung.


§ 2.)

a.) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien erfolgen oder wenn 30 Tage vor Anreise der Vertrag schriftlich gekündigt worden ist.

b.) Für angemietete Zimmer ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Gast weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen betragen 20 % des vereinbarten Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

c.) Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger von der Pension Biber & Bike nicht zu vertretende Hinderungsgründe, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch z.B. auf Schadensersatz zusteht.

d.) Der Vermieter ist gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen das bestellte Zimmer anderweitig vermietet werden konnte.


§3.)

a.) Die Preise für das Zimmer bestimmt sich nach zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

b.) Alle angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


§ 4.)

Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch die Pension Biber & Bike.


§ 5.)

Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Haus, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Hauses liegt.


§ 6.)

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers. Sollte dieses in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht mehr verfügbar sein, ist die Pension Biber & Bike verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen.


§ 7.)

Die Zimmer werden am Anreisetag spätestens ab 15:00 Uhr bereitgestellt und müssen am Abreisetag bis 10:00 Uhr vom Gast geräumt sein, wenn nicht anderweitige An- und Abreisewünsche schriftlich vereinbart worden sind.


§ 8.)

Erfüllungsort für beide Seiten ist 03172 Guben. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist 03172 Guben.


§ 9.)

Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


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